Opt-In

Man registriert sich für einen Newsletter oder bei einem Forum und bekommt eine Bestätigungsmail, die einen Link enthält, um zu bestätigen, dass einem die angegebene E-Mail-Adresse auch wirklich gehört. Das macht Sinn und ist seit langem sogar gesetzliche Pflicht. Nachzulesen in §7 des UWG oder auf Wikipedia.

So weit so gut. Blöd nur, dass gerade eine Steuerberatergesellschaft gegen eben diese Opt-In-Mails geklagt hat. Hier war die Rede von Double-Opt-In. Sprich: “Gehört ihnen diese Adresse? - Ja? Gut. Hier eine Willkommensmail!” Und jetzt kommts: Das Gericht hat beschlossen, dass die erste Opt-In-Mail (ja, die gesetzlich vorgeschriebene) nicht rechtens ist, da der Nutzer diese ja nicht zwingend angefordert hat. Es kann sich ja auch um ein Missverständnis handeln. Die zweite Mail - die zumindest mich eigentlich am meisten nervt - war allerdings rechtens, da ja ein bestätigtes Abo zustande gekommen ist.

Kurz zusammengefasst: Das Gesetz stellt sich selber ein Bein. Und stolpert dann auch noch.